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RISA-Förderprogramm

Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr eigenes RISA-Vorhaben? Hier können Sie sich einen Überblick über das neue RISA-Förderprogramm, weitere Angebote der Stadt Hamburg und Förderprogramme des Bundes verschaffen!

RISA-Förderprogramm

Förderfähige Maßnahmen

Die Anschaffung, der Bau und die Installation von oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichern mit einem Mindestvolumen von 2.000 Litern für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung auf Grundstücken in Hamburg sind förderfähig.

Förderberechtigte
  • Privatpersonen
  • Verband/Vereinigung
  • private Grundeigentümer:innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von selbstgenutzten Wohngebäuden bzw. zu erstellenden Neubauten
  • nicht wirtschaftliche Vereine in Hamburg
Fördernde
  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Ansprechpunkt

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Förderart

Zuschuss

Förderfähige Maßnahmen

Diese Förderung stellt einen Zuschuss für Planung, Material, Erdarbeiten und Errichtung einer Versickerungsanlage auf Grundstücken in Hamburg bereit.

Privatpersonen können 50 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Wasserrecht (vorliegen einer behördlichen Erlaubnis oder Anzeigenbestätigung) erhalten. Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Wasserrecht erhalten. Eigenleistungen werden mit bis zu 60 Prozent der Materialkosten gefördert

Förderberechtigte
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Verband/Vereinigung
Fördernde

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Das Programm wird aus Klimamitteln der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert

Ansprechpunkt

Hamburgische Investitions- und Förderbank

Förderart

Zuschuss

    Förderfähige Maßnahmen

    Diese Förderung stellt einen Zuschuss für Planung, Abbruch, fachgerechte Entsorgung, den neuen Bodenaufbau sowie die Begrünung auf Grundstücken in Hamburg bereit. 

    Privatpersonen können bei Vollentsiegelung 50 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 40 Prozent bei Teilentsiegelung geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Grundstück erhalten.

    Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Grundstück erhalten.

    Eigenleistungen werden mit 50 Prozent der Materialkosten gefördert.

    Förderberechtigte
    • Unternehmen
    • Privatpersonen
    • Verband/Vereinigung
    Fördernde

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Das Prorgramm wird aus Klimamitteln der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert

     

    Ansprechpunkt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank

    Förderart

    Zuschuss

    Förderungen der Stadt Hamburg

    Förderfähige Maßnahmen

    Die Hamburger Energielotsen helfen Ihnen mit einem kostenfreien Vor-Ort-Check die Risiken durch Wetterereignisse am Gebäude besser einzuschätzen und die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

    Förderberechtigte
    • Unternehmen
    • Privatpersonen
    Fördernde

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

    Ansprechpunkt

    Hamburger Energielotsen

    Förderart

    Beratung

    Förderfähige Maßnahmen

    Mit der Hamburger Gründachförderung werden freiwillige Maßnahmen der Intensiv- oder Extensivbegrünung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg gefördert. Auch eine Fassadenbegrünung ist förderfähig.

    Förderberechtigte
    • Unternehmen
    • Privatpersonen
    • Verband/Vereinigung
    Fördernde

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

    Ansprechpunkt

    Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

    Förderart

    Zuschuss

    Bundesweite Förderungen

    Förderfähige Maßnahmen

    Gefördert werden im Rahmen des natürlichen Klimaschutzes unter anderem folgende Maßnahmen:

    • Pflanzung und Verbesserung der Standortbedingungen von Bäumen
    • Entsiegelung und Renaturierung von Flächen
    • Begrünung von Dächern und Fassaden sowie
    • ein dezentrales Niederschlagsmanagement und die Grauwassernutzung
    Förderberechtigte
    • Unternehmen
    • Unternehmen jeder Größe
    • Einzelunternehmerinnen und Einzel­unternehmer
    • Freiberuflich Tätige
    Fördernde
    • Bundesumweltministerium (BMUV)
    Ansprechpunkt

    KfW Bankengruppe

    Förderart

    Darlehen